WeHACKATHON 2024 im Rahmen der WeACT Con
Teilnahmebedingungen

23.-24.04.2024

Geschäftsbedingungen der Chiesi GmbH für die Teilnahme an dem Nachhaltigkeitskongress WeACT Con

  1. Überblick

    1. Die Chiesi GmbH ist Veranstalter*in der WeACT Con und veranstaltet den Hackathon in Kooperation mit der Inno3 GmbH.
    2. Ziel des Formates ist es, anhand von herausfordernden Fragestellungen innovative Ideen, Konzepte und Lösungen zu entwickeln, die eine nachhaltige Transformation der Gesundheitsversorgung und des Gesundheitssystems in Deutschland zum Ziel haben. Die während des Events entwickelten Ideen, Konzepte und Lösungen werden vorgestellt und von einer Jury ausgezeichnet.
    3. Der Hackathon findet vom 23.04 bis zum 24.04.2024 im Rahmen der WeACT Con 2024 statt. Veranstalter sind berechtigt, den Veranstaltungsort aus wichtigem Grund zu ändern.
    4. Die Arbeitsphase der Veranstaltung findet vom 23.04. bis 24.04.2024 statt. Die finale Beurteilung der Jury und die Preisverleihung findet am 24.04.2024, um 13:30 Uhr statt. Zeitangaben dieses Regelwerkes sind in MEZ angegeben.
    5. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Wahl der Kommunikationssprache innerhalb der Teams steht diesen frei.
    6. Für den Hackathon schließen sich die Teilnehmer*innen in Teams zusammen und arbeiten in diesen Teams gemeinsam an der Aufgabenstellung, die jedes Team anhand einer vorgestellten Fragestellung (Challenge) selbst definiert.
    7. Eine durchgehende und kostenfreie Verpflegung aller Teilnehmer*innen an den Veranstaltungstagen wird vor Ort durch den Veranstalter sichergestellt.
  2. Teilnahmeberechtigung

    1. Der Hackathon ist offen für alle registrierten Teilnehmer*innen
    2. Teilnehmer*innen unter 18 Jahren dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Die Veranstalter behalten sich eine Alterskontrolle vor.
    3. Teilnehmer*innen sind selbst dafür verantwortlich, dass sie durch ihre Teilnahme am Hackathon nicht die Regeln ihrer jeweiligen Institution bzw. ihres Arbeitgebers verletzen.
    4. Die Teilnehmer*innen müssen sich auf www.weactcon.de/anmeldung anmelden. Der Hackathon hat eine bestimmte Kapazitätsgrenze. für die Teilnehmer*innenanzahl. Die Veranstalter behalten sich deshalb zu jeder Zeit vor, die Registrierung zu schließen.
    5. Ein Anspruch auf eine Teilnahme am Hackathon besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  3. Check-In / Team-Findung / Arbeitsmittel

    1. Jede*r Teilnehmer*in muss sich am ersten Tag 23.04.2024 der Veranstaltung persönlich bis 9:00 Uhr vor Ort anmelden, sonst ist eine Teilnahme am Hackathon ausgeschlossen.
    2. Es wird eine moderierte Session stattfinden, bei der weitere Instruktionen, Regeln und Bedingungen vorgestellt werden.
    3. Teams können aus minimal 5 und maximal 6 zu einer bestehenden Fragestellung gebildet werden. Teilnehmer*innen dürfen nicht mehreren Teams angehören.
    4. Die Veranstalter sind nicht für Auseinandersetzungen zwischen Teammitgliedern verantwortlich und wird auch nicht zu einer rechtlichen Schlichtung assistierend eingreifen.
    5. Die IT-Ausstattung beim Hackathon steht als auch bei einer vor Ort-Teilnahme unter dem Motto „bring your own device“. Das heißt, dass die Teilnehmer*innen ihre eigene Hard- und Software mitbringen, typischerweise Notebooks mit bereits installierter Software. Weitere IT-Ausstattung (Monitore, WLAN, Strom) können vor Ort von den Veranstaltern zur Verfügung gestellt werden.
    6. Es darf sowohl kommerzielle als auch frei verfügbare Software verwendet werden. Beim Einsatz kommerzieller Software sind die Teilnehmer*innen verpflichtet, über die entsprechenden Lizenzen zu diesem Zweck zu verfügen.
  4. 4 Ideen / Fragestellungen

    1. Die Teams finden ihre Ideen und Lösungen selbst anhand einer zur Verfügung gestellten Fragestellung (Challenge) der Veranstalter.
    2. Die Beiträge/Einreichungen der Teams müssen am 24.04.2024 bis 12:30 Uhr komplett digital eingereicht worden sein und folgende Informationen umfassen:
      • Titel der Lösung
      • kurze Beschreibung (Länge: max. 500 ZML)
      • Pitchdeck (Vorstellungspräsentation)
      • Praktische Umsetzung (Prototyp, Clickdummy, Konzeptpapier, Pen-and-Paper)
    3. Zusätzlich und optional möglich ist ebenfalls die Einreichung von Bildern oder Fotos, der Name der Plattform für die entwickelt wird, die URL zu GitHub, Videos, Präsentationsfolien oder ähnliche Materialien, die die Teams der Jury zur Verfügung stellen möchten.
    4. Beiträge werden disqualifiziert, wenn sie unvollständig, unangemessen oder beleidigend sind. Die entsprechende Bewertung liegt im Ermessen der Veranstalter und der benannten Jury. Die Teilnehmer*innen und Teams stellen bitte sicher, dass die Beiträge in diesem Sinne für alle Betrachtenden angemessen sind.
    5. Durch Abgabe des Beitrags stimmen die Teilnehmer*innen der Teams den offiziellen Regeln zu.
  5. 5 Anforderungen an die Hackathon-Ergebnisse

    1. Die Teams sollen eine Lösung für eine bestehende Herausforderung (Challenge) im Kontext der nachhaltigen Transformation entwickeln und diese in den Kontext des deutschen Gesundheitssystems einbetten.
  6. Preise und Bewertung

    1. Den Teams mit den innovativsten und nachhaltigsten Ideen winkt selbstverständlich ein Preis. Weitere Infos dazu folgen in Kürze.
    2. Neben den Hauptpreisen kann es weitere Preise der Partner und Unterstützer geben. Die genauen Einzelpreise werden spätestens zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
    3. Am 24.04.2024 erhalten die Teams ab 13:30 Uhr jeweils ca. 5 Minuten Zeit für eine Präsentation ihrer Ergebnisse vor dem versammelten Publikum virtuell via Livestream oder vor Ort (inkl. anderen Teilnehmenden, die Jury, weitere Gäste).
    4. Die Jury besteht aus mindestens fünf Jurymitgliedern, die vor der Veranstaltung von den Veranstaltern benannt werden und aus einem Vorstandsmitglied, Geschäftsleitenden, Mitglieder der Innovationsprojekte und Sponsoren bestehen.
    5. Die Bewertungskriterien seitens der Jury lassen sich in folgende drei Kategorien gliedern:
      • Innovationskraft der Lösung
      • Mehrwert, Potential für die Versicherten und Patient*innen
      • Bestes gesundheitsökonomisches Konzept
      • Finale Präsentation („Pitch“, ca. 5 Minuten) vor Publikum und Jury
    6. Die genauen Bewertungskriterien und deren Gewichtung werden von den Veranstaltern und der Jury vor Beginn der Wettbewerbszeit kommuniziert und stehen über die gesamte Veranstaltungsdauer transparent zur Verfügung.
    7. Alle Teammitglieder, die einen Preis gewonnen haben, müssen, falls nötig, steuerrechtliche Informationen über sich bereitstellen, um den Preis zu erhalten. Wenn dem nicht innerhalb von 30 Tagen nachgekommen wird, kann der Preis durch die Veranstalter aberkannt werden.
    8. Die Bezahlung von Steuern und Sozialabgaben liegt allein in der Verantwortung der Gewinner*innen.
  7. Geistiges Eigentum / Verwendung des Beitrags

    1. Die Teilnehmer*innen bleiben Eigentümer der Beiträge. Durch Abgabe des Beitrags gewähren die Teilnehmer*innen den Veranstaltern die unwiderruflichen, lizenzfreien, weltweiten Rechte und Lizenzen an dem Beitrag, um diesen in Verbindung zum Hackathon zu benutzen, zu überdenken, zu bewerten, zu testen oder auf andere Weise zu analysieren und den Beitrag für Werbezwecke zu verwenden.
    2. Die Teilnehmer*innen erkennen an, dass die Veranstalter eventuell ähnliche oder identische Beiträge entwickelt haben oder entwickeln werden, und dass sie auf mögliche Ansprüche, die aus diesen Ähnlichkeiten resultieren, verzichten.
    3. Die Teilnehmer*innen haben nicht das Recht, die Logos oder Marken der Veranstalter, außerhalb der Veranstaltung zu nutzen oder darzustellen. Das gleiche gilt für die bereitgestellten Infrastrukturen, Technologien oder IP-Adressen.
  8. Allgemeine Regeln

    1. Durch Registrierung, Anmeldung oder Teilnahme am Hackathon stimmt der*die Teilnehmer*in den hier genannten Regeln und den Entscheidungen der Veranstalter bedingungslos zu.
    2. Änderungen der Regeln und Bedingungen sind den Veranstaltern jederzeit vorbehalten. Es ist die Pflicht der Teilnehmer*innen sich regelmäßig auf www.weactcon.de/wehackathon/teilnahmebedingungen über mögliche Änderungen der Teilnahmebedingungen zu informieren.
    3. Die Veranstalter behalten sich jederzeit das Recht vor, Teilnehmer*innen oder Teams zu disqualifizieren, die gegen die offiziellen Teilnahmebedingungen verstoßen, betrügen, den Ablauf des Hackathon stören oder sich unangemessen verhalten.
    4. Sollte die Durchführbarkeit des Hackathons nach Ermessen der Veranstalter gefährdet sein, so ist es den Veranstaltern jederzeit vorbehalten, den Hackathon a) zu unterbrechen und nach bestimmter Zeit wieder aufzunehmen, b) andere Maßnahmen zu ergreifen, die in der Situation angemessen erscheinen (bspw. eine ausschließlich virtuelle Durchführung) oder c) den Hackathon zu beenden ohne Preise zu verteilen.
    5. Durch die Anmeldung oder die Teilnahme am Hackathon erklärt der*die Teilnehmer*in sich bereit, die Veranstalter, dessen Mitarbeiter*innen und Erfüllungsgehilfen schadlos zu halten, für den Fall, dass er sich während der Veranstaltung strafbar macht durch 1) unautorisiertes Eingreifen, 2) das Verletzen von Markenrechten oder anderen vergleichbaren Rechten, 3) durch Streitigkeiten zwischen Teammitgliedern, oder 4) durch Schadensersatzansprüchen durch Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen.
  9. Privatsphäre und Öffentlichkeit

    1. Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen werden nach den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO) behandelt. Die gesammelten persönlichen Daten werden vom Veranstalter dazu verwendet, den Hackathon durchzuführen. Falls Informationen auf einer Internetseite eines Dritten hinterlegt werden, werden diese Informationen nach dessen Datenschutzerklärung verwendet.
    2. Die Teilnehmer*innen stimmen mit der Anmeldung zu, dass die Veranstalter ihre Teilnahme an der Veranstaltung veröffentlichen darf und seine Daten und seinen Beitrag während und nach Hackathon zu Werbezwecken (bspw. online auf der eigenen Website, auf Internetseiten Dritter oder in den sozialen Netzwerken) in Verbindung mit dem Hackathon verwendet. Der*die Teilnehmer*in stimmt ferner zu, dass er*sie während der Veranstaltung gefilmt und fotografiert werden darf und dass die Veranstalter den Namen, Abbilder, Fotos, Filme, Kommentare oder andere Aufnahmen ohne Entschädigung für Werbezwecke benutzen dürfen. Die Veranstaltung wird aufzeichnet. Die Teilnehmer*innen erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
  10. Haftung

    1. Die Veranstalter haften unbeschränkt, soweit Schäden verursacht werden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Veranstalter, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Veranstalter haften darüber hinaus unbegrenzt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haften die Veranstalter im gesetzlichen Rahmen nach zwingenden Gesetzen, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz und den Produktsicherheitsgesetzen.
    2. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es läge ein Fall des Abs. 1 vor.
  11. Sonstiges

    1. Diese Teilnahmebedingungen und das daraus entstehende Rechtsverhältnis unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Leipzig.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.